Die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist eine Regelung zum Schutz der personenbezogenen Daten von Bürgern innerhalb der Europäischen Union. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung ist jeder an der Verarbeitung oder Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte Personen verpflichtet, die Vorgänge der Datenverarbeitung, deren Speicherung und Nutzung zu dokumentieren, die Löschung personenbezogener Daten auf Verlangen zu ermöglichen und Aktualisierung der Vereinbarungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre rechtlichen Verpflichtungen als Verleger im Klaren sind. Bitte beachten Sie, dass Sie als Unternehmen für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sind und die entsprechenden Änderungen im Umgang mit den Daten und Rechten der Verbraucher vornehmen müssen. Bitte beachten Sie auch, dass die Art und Weise, wie Sie die Zustimmung der Nutzer einholen und wie Sie Nutzerdaten speichern, von besonderer Bedeutung ist.
Der Publisher ist einzig und allein dafür verantwortlich, die vollständige Einhaltung der nationalen Gesetzgebung und der GDPR zu gewährleisten und die aktive, positive und ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer sicherzustellen, wenn er Kampagnen durch Direktmarketing-Aktivitäten, z. B. E-Mail, SMS oder andere, bewirbt. Adservice kann nicht für die Verletzung der nationalen oder internationalen Gesetzgebung, einschließlich der GDPR, durch den Publisher verantwortlich gemacht werden. Der Verleger ist auch allein verantwortlich für jede rechtliche Haftung, die sich aus dem Inhalt in den Medien des Verlegers oder aus dem Material oder dem Inhalt, zu dem die Nutzer über die Medien des Verlegers verlinken können, oder aus Verstößen gegen die GDPR ergibt (oder sich darauf bezieht)."
In den meisten Fällen wird Adservice als Datenverarbeiter und der Inserent als Datenverantwortlicher handeln. Hier hat Adservice eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) mit dem Rechtsberater von Hejm Advokater erstellt. Diese DPA regelt speziell den Datenaustausch zwischen Adservice und dem jeweiligen Advertiser.
Alle Werbetreibenden müssen den DPA unterzeichnen, wenn sie Geschäfte mit Adservice tätigen. Wenden Sie sich bitte an gdpr@adservice.com , wenn Sie Fragen zum DPA haben.
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